Vielen DANK, dass Sie gewählt haben!
Wahlen zum Kirchenvorstand 2021: Höchste Wahlbeteiligung seit Jahrzehnten
Die Mitglieder der Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) haben gewählt. Die Wahlbeteiligung war die höchste seit Jahrzehnten.
Um 18 Uhr am 13. Juni 2021, wurden die Wahlurnen verschlossen, danach wurde ausgezählt. An diesem Sonntag entschieden die evangelischen Christinnen und Christen über die Leitungen ihrer Kirchengemeinden und wählten in über 1.000 Gemeinden neue Kirchenvorstände. Wahlberechtigt waren über 1.31 Millionen Mitglieder. In 130 Gemeinden konnte zum ersten Mal online gewählt werden. Einer Hochrechnung vom 14. Juni zufolge lag die Wahlbeteiligung EKHN-weit bei etwa 25 Prozent der Wahlberechtigten (gegenüber 18,5 Prozent sechs Jahre zuvor).
Die Ergebnisse in Ihrer Gemeinde erfahren Sie nach der Auszählung vor Ort - in den Schaukästen, auf den Internetseiten der Gemeinden oder der Dekanate, im Gemeindebüro! Aufgrund technischer Probleme verzögerte sich am Wahlabend die Übermittlung der Onlinewahlergebnissse an die betreffenden Gemeinden - im Laufe des Montagmorgens wurde dieser Fehler behoben.
Aktuelle Nachrichten gibt es auf ekhn.de.
Gemeinden sind die Grundbausteine der Evangelischen Kirche
Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen. Sie machen deutlich, dass die Leitung der Evangelischen Kirche immer in den Händen vieler Männer und Frauen liegt. Die Mitglieder aller Leitungsgremien werden demokratisch gewählt, dort wird per Abstimmung und nach dem Mehrheitsprinzip entschieden. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) legt die Kirchenordnung, eine Art grundlegende Verfassung, diesen Aufbau „von der Basis her“, von den Kirchengemeinden her fest.
Die Gemeinden sind die Grundbausteine der Evangelischen Kirche. Man kann nicht zur Kirche gehören, ohne Mitglied einer Gemeinde zu sein. Alle sechs Jahre entscheiden die Mitglieder neu über die Vorstände ihrer Gemeinde vor Ort – nach den Wahlen im Juni 2021 dann das nächste Mal im Jahr 2027.
Am 13. Juni fanden die Wahlen für die Kirchenvorstände in den einzelnen Gemeinden statt. Sie wurden jeweils von einem lokalen Wahlvorstand geleitet und folgten den für alle Gemeinden gültigen Vorschriften, die von der Kirchensynode beschlossen wurden, dem höchsten Gremium der EKHN. Dabei gelten die demokratischen Prinzipien der gleichen, freien, allgemeinen, geheimen und unmittelbaren Wahl.
Erklärvideo zur Wahl
Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde…
…und entscheidet geistliche und rechtliche Fragen. Er verwaltet die Finanzen, wählt den Pfarrer oder die Pfarrerin, trägt Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienste, beschließt die Personalangelegenheiten und ist für das Gemeindeleben verantwortlich – gemeinsam mit allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.
Bei den Kirchenvorstandswahlen sind alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren wahlberechtigt. Die Kirchenvorstände wiederum wählen nach ihrem Amtsantritt jeweils Delegierte in die Dekanatssynode, in das Entscheidungsgremium der Kirche in der Region. Die Dekanatssynoden entsenden dann Mitglieder in die Kirchensynode der Gesamtkirche. So baut sich die EKHN von unten auf.
Entscheidungen im Kirchenvorstand werden demokratisch mit Mehrheit getroffen, jede Stimme hat gleiches Gewicht. Idealerweise finden sich unter den Vorstandsmitgliedern Menschen aus verschiedenen Alters- und Berufsgruppen wieder, damit die Interessen aller Gemeindemitglieder gut vertreten werden können.
Ihr gemeinsamer Auftrag ist, Menschen für den christlichen Glauben zu begeistern. Ihr gemeinsames Ziel ist die Verkündigung des Evangeliums. Sie sollen das christliche Leben vor Ort so fördern, dass viele Menschen sich davon angesprochen fühlen. Die besondere Rolle des Kirchenvorstands legt die Kirchenordnung der EKHN fest. In den Gemeinden der EKHN werden die Mitglieder des Kirchenvorstands jeweils für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit der neuen Kirchenvorstände beginnt am 1. September 2021.
Danke für Ihr Mandat an die neuen Kirchenvorstände!
Das Kreuz wird zu einem Pluszeichen
Wer wählt, kreuzt Namen auf einem Wahlvorschlag an. Das Kreuzzeichen steht für freie und geheime Wahlen. Die Evangelische Kirche baut sich von unten, von der Gemeinde her auf. In diesem Sinn steht das Wahlkreuz für eine demokratische, vielfältige und facettenreiche Kirche. Zudem ist das Kreuz ein Symbol der Christenheit und erinnert an den Kreuzestod sowie die Auferstehung Jesu.
Das Kreuz als Plus – ein positives Vorzeichen für Gemeinschaft auf der ganzen Welt.
Alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl auch unter dem Hashtag #MeineWahl2021
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Alles Wissenswerte rund um die Kirchenvorstandswahlen 2021.